Allgemeine Geschäftsbedingungen |
1.
Mit Ihrer Auftragserteilung bieten Sie West End Theatre Tickets, Uwe Frosch, Andernach-Eich, den Abschluss eines Reservierungsauftrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Auftragserteilung kann schriftlich, per Fax oder (fern-) mündlich erfolgen. |
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2.
Mit der schriftlichen Auftragserteilung zahlen Sie bitte den vollen voraussichtlichen Rechnungsbetrag per Verrechnungsscheck. Sollten Sie per Fax oder Telefon buchen, zahlen Sie bitte den vollen Rechnungsbetrag innerhalb fünf Tagen ab Datum der Bestätigung. |
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3.
Sie beauftragen uns, in Ihrem Namen Tickets bei den Veranstaltern selbst oder bei Zwischenhändlern zu kaufen, diese Stellen anzuweisen, in welcher Weise die Karten hinterlegt werden sollen und Ihre Karten zu bezahlen. Durch unsere Leistung vermitteln wir den Vertragsabschluß zum Kauf der Eintrittskarten zwischen Ihnen und dem Ausgeber der Karten. |
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4.
Sie ersetzen uns die dabei entstehenden Kosten, insbesondere den von uns vorgelegten Ticketpreis, sowie einen individuell festzusetzenden Aufschlag für unsere Bemühungen. |
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5.
Änderungen des Ticketendpreises die nach Vertragsschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, insbesondere bei Wechselkursschwankungen und Preisänderungen des Kartenausgebers, sind uns gestattet. |
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6.
Eine Stornierung der Karten durch den Auftragserteiler und eine nachfolgende Erstattung des Rechnungsbetrages ist nicht möglich. Sollten Karten weitervermittelt werden sind wir berechtigt, die Karten zu einem vom ursprünglich abweichenden Rechnungsbetrag zu vermitteln. Im Fall einer Weitervermittlung wird eine Gebühr von 20% des ursprünglichen Rechnungsbetrages erhoben. |
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7.
Der Ticketendpreis kann je nach Bezugsquelle, Aufwand, Abgaben oder Zwischenvermittlungsgebühren erheblich über dem Ticketnettopreis liegen. |
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8.
Wir haften für unsere eigenen, in § 3 genannten Leistungen im Rahmen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
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9.
Wir haften nicht für Schäden, die aufgrund des Verhaltens von Reisebüros, Veranstaltern, Ticketzwischenhändlern oder sonstigen Dritten herbeigeführt worden sind. Bei allen Ansprüchen, die sich nicht auf unsere Vermittlungsleistung aus § 3 ergeben, hat sich der Auftragserteiler direkt an den Anspruchsgegner zu wenden. |
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10.
Haben wir unsere Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht, können Sie, soweit sofort möglich, Abhilfe verlangen. Sollte das nicht mehr möglich sein, können Sie den Ticketpreis ersetzt verlangen. Dazu bedarf es Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu verhindern. Insbesondere sind Sie verpflichtet, sich die Störung von dem Veranstalter schriftlich bestätigen zu lassen und zu versuchen, sich sofort bei Auftreten der Störung telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Wir werden dann alles in unserer Macht stehende tun, um die Störung für Sie zu beseitigen. |
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11.
Unsere Haftung ist auf das dreifache des Rechnungsbetrages beschränkt, sofern es zu einem nachweisbaren Schaden gekommen ist und der Schaden nicht geringer ist. |
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12.
Ansprüche wegen Verletzung unserer Leistungspflicht aus § 3 können Sie einen Monat lang nach Veranstaltungsdatum uns gegenüber geltend machen. |
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13.
Gerichtsstand für Vollkaufleute, Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand im Inland, Personen die nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz nicht bekannt ist, ist Bonn. |
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14.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reservierungsauftrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. |
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