RA Uwe Frosch

Testamente

 

Die meisten Bürger haben kein Testament. Die gesetzliche Erbfolge wird schon passen, denken sie. Stimmt das?

Meistens leider nicht. Denn hier existieren sehr viele Irrtümer und Vorurteile über das, was von Gesetzes wegen nach dem Erbfall passiert.

 

Und ein Testament selbst machen? Das kann doch nicht so schwer sein.

Doch, es ist schwer. Und Muster aus dem Buchhandel oder Internet helfen nicht weiter, im Gegenteil.

Ein sorgfältig gestaltetes Testament stellt sicher, daß Ihr Wille nach dem Tod umgesetzt wird. Es verhindert Streit unter den Erben und spart Steuern.

 

Typische Gestaltungsziele sind beispielsweise:

Lebenswerk sichern. Nach Ihrem Tod soll Ihr mühsam aufgebautes Lebenswerk nicht einfach von den Erben versilbert und zerschlagen werden.

 

Jeder bekommt, was er verdient. Sie möchten, daß bestimmte Gegenstände des Nachlasses bei bestimmten Personen landen. Oder daß der Fortbestand Ihres Betriebes gesichert ist.

 

Alter und Pflege sichern. Wer Sie pflegt und sich im Alter um Sie kümmert, soll etwas davon haben.

 

Patchworkfamilie. Es gibt Kinder aus unterschiedlichen Ehen mit unterschiedlichen Partnern und gemeinsame Kinder. Streit soll vermieden werden.

 

Immer gerecht. Ein Kind hat schon zu Lebzeiten etwas bekommen? Dann sollen die anderen einen Ausgleich erhalten.

 

Pflichtteil droht. Eine Pflichtteilsberechtigter ist unbequem, Sie wollen hier vorsorgen.

 

Behinderte Kinder. Eines Ihrer Kinder ist wegen einer Behinderung in einer Pflegeeinrichtung. Sie möchten ihm etwas Gutes tun, was nicht sofort an den Sozialhilfeträger abgeführt werden muß.

 

Jeder, nur nicht der. Sie sind von Ihrem Ehegatten getrennt oder geschieden und wollen verhindern, daß Ihr Nachlaß in die falschen Hände gerät.

 

Zusammen mit Ihnen analysiere ich Ihre Situation und Wünsche und berate Sie bei der rechtssicheren Testierung.

 

RA Uwe Frosch | info@uwefrosch.de