RA Uwe Frosch

Die Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine sehr persönliche und sensible Angelegenheit. Sie muß genau auf Sie maßgeschneidert sein.

 

Die sogenannte Vorsorgevollmacht besteht in der Regel aus drei Elementen:

 

1. Die eigentliche Vollmacht

Hier regeln Sie, wer für Sie handeln soll, wenn Sie selbst dazu nicht in der Lage sind. Im wesentlichen geht es um die Bereiche Geld, Behörden, Rente, aber auch Verträge, Heimunterbringung und medizinische Versorgung.

 

2. Die Betreuungsverfügung

An sich soll die Vorsorgevollmacht verhindern, daß für Sie vom Gericht ein Betreuer bestellt werden muß. Sollte das ausnahmsweise doch erforderlich sein, bestimmen Sie mit der Betreuungsverfügung, wer das sein soll.

 

3. Das Patiententestament

Hier legen Sie für die Ärzte nieder, wie Sie im Falle schwerster, nicht heilbarer Krankheit behandelt werden wollen. Die Patientenverfügung greift erst ein, wenn Sie Ihre Behandlungswünsche nicht mehr selbst äußern können, z.B. weil Sie im Koma liegen und nicht zu erwarten ist, daß Sie jemals wieder erwachen.

 

08/15-Formulare, wie Sie im Internet kursieren oder von der Ärzteschaft angeboten werden, nützen Ihnen nichts. Denn eine falsche Vollmacht kann katastrophale Folgen haben. Deshalb muß die Vorsorgevollmacht genau auf Ihre Situation und Bedürfnisse maßgeschneidert sein.

Wenn hier die falschen Weichen gestellt werden, ist das in der Regel später nicht mehr gut zu machen.

 

Mit meiner Erfahrung aus hunderten von Beratungen zeige ich Ihnen wie Sie verhindern, auf das Abstellgleis geschoben zu werden.

RA Uwe Frosch | info@uwefrosch.de